Ethik und Integrität für EU-Kommissionsmitglieder
In den Verträgen der Europäischen Union wird von den Kommissionsmitgliedern zweifelsfreie Unabhängigkeit verlangt. Außerdem müssen sie sich während ihrer Amtszeit und auch danach ehrenhaft und zurückhaltend verhalten.
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden diese Grundsätze weiterentwickelt.
Die Mitgliedstaaten dürfen die Mitglieder der Europäischen Kommission nicht beeinflussen. Die Mitglieder der Kommission dürfen während ihrer Amtszeit keine andere Berufstätigkeit ausüben und müssen sich auch nach Ende ihres Mandats weiterhin ehrenhaft und zurückhaltend verhalten.
Die Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses für alle Bediensteten der europäischen Organe gilt auch für die Kommissionsmitglieder.
Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission
Im Verhaltenskodex ist festgelegt, wie die Kommissionsmitglieder ihren Verpflichtungen in Bezug auf Unabhängigkeit und Integrität in der Praxis nachkommen können.
Ein solcher Verhaltenskodex wurde von der Kommission zum ersten Mal im Jahr 1999 aufgestellt. Die neueste und umfassendste Version trat am 1. Februar 2018 in Kraft.
Interessenerklärung
Eines der wichtigsten Elemente des Verhaltenskodexes ist die Veröffentlichung von Interessenerklärungen. In diesen Erklärungen müssen die einzelnen Kommissionsmitglieder alle Positionen nennen, die sie in den letzten zehn Jahren innehatten, außerdem finanzielle Interessen, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten, und ihre Mitgliedschaft in Einrichtungen, die Ausübung öffentlicher Aufgaben beeinflussen sollen. Diese Verpflichtung gilt auch für die designierten Kommissionsmitglieder und den designierten Präsidenten vor der Übernahme ihrer Aufgaben.
Das Europäische Parlament prüft die Interessenerklärungen im Rahmen der Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder, bevor sie ernannt werden. Die Erklärungen werden mindestens einmal jährlich aktualisiert, durch den Kommissionspräsidenten geprüft und anschließend veröffentlicht. Sie sind auch in einem maschinenlesbaren Format erhältlich.
Transparenz
Die Interessenerklärungen sind lediglich ein Aspekt der Bemühungen der Kommission um mehr Transparenz. Auch bei der Veröffentlichung von Informationen zu den Sitzungen zwischen Kommissionsmitgliedern und Interessenvertretern sowie von Kosten für die einzelnen Geschäftsreisen der Kommissionsmitglieder geht die Kommission mit gutem Beispiel voran. Der Öffentlichkeit ist überdies eine Liste der Geschenke zugänglich, die die Kommissionsmitglieder im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeiten erhalten.
Politische Rolle
Die Kommissionsmitglieder spielen eine wichtige politische Rolle. Sie tragen politische Verantwortung und sind dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Verhaltenskodex sieht daher vor, dass sie genau wie nationale Inhaber öffentlicher Ämter am demokratischen Leben der Union und ihrer Mitgliedstaaten teilnehmen können. Es gibt jedoch gewisse Bedingungen und Einschränkungen, um zwischen der Beteiligung am EU-weiten politischen Leben und an der nationalen Politik zu unterscheiden.
Tätigkeiten nach dem Ende der Amtszeit
Genau wie alle anderen EU-Bürgerinnen und -Bürger haben die Kommissionsmitglieder das Recht, nach Ablauf ihrer Amtszeit ihre berufliche Laufbahn fortzusetzen. Um zu gewährleisten, dass ehemalige Kommissionsmitglieder die Grundsätze der Unabhängigkeit, Integrität und Diskretion weiterhin beachten, ist im Verhaltenskodex ein zweijähriger Prüfungszeitraum (drei Jahre für ehemalige Kommissionspräsidenten) vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder sind verpflichtet, alle ihre beruflichen Tätigkeiten während dieses Zeitraums zu melden. Wenn die beabsichtigte Tätigkeit mit dem früheren Ressort des Kommissionsmitglieds in Verbindung steht, kann die Kommission erst nach Konsultation des unabhängigen Ethikausschusses ihre Zustimmung geben.
Die Kommission trifft ihre Entscheidung nach Eingang der Stellungnahme des unabhängigen Ethikausschusses.
Sanktionen
Sollte ein Kommissionsmitglied seine Verpflichtungen nicht einhalten, kann der Gerichtshof den ehemaligen Mitgliedern ihre Ansprüche auf ein Ruhegehalt oder auf andere Leistungen entziehen. Im Vergleich zu den meisten nationalen Systemen, die die Einhaltung dieser Standards des öffentlichen Dienstes gewährleisten sollen, werden solche Sanktionen selten verhängt. Die Kommission kann auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme des unabhängigen Ethikausschusses und auf Vorschlag des Präsidenten eine Rüge aussprechen und gegebenenfalls veröffentlichen.
In jedem Fall kann der Präsident der Europäischen Kommission jederzeit einzelne Kommissionsmitglieder auffordern, ihr Amt niederzulegen.
Jahresberichte
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